Sachverständige und Gutachter für TGA

Als unabhängiger und neutraler Sachverständiger weisen wir eine spezielle Sachkenntnis auf, die in der Haus- und Versorgungstechnik stark gefragt ist!
Ob privat oder gewerblich, ein Projekt bedarf üblicherweise einer Menge Maßnahmen, Koordination und Prüfung einzelner Gewerke im Bereich der Haus- und Versorgungstechnik. Immer mehr kommt es bei Bauvorhaben zu Komplikationen, Verzügen im Ablauf oder sogar zu rechtlichen Auseinandersetzungen.

PRIVATGUTACHTEN &
PARTEIGUTACHTEN

bezeichnet die Untersuchung und sachverständige Beurteilung eines Sachverhalts durch einen Gutachter im Auftrag einer Partei anstatt des Gerichts. Aus diesem Grund handelt es sich bei dem Parteigutachten, auch Privatgutachten genannt, nicht um ein Beweismittel im Sinne der Zivilprozessordnung.

VERSICHERUNGSGUTACHTEN

Versicherungsgutachten werden in der Regel von Versicherungen in Auftrag gegeben und werden im Rahmen der Schadensregulierung benötigt. Inhaltlich werden in Versicherungsgutachten folgende Fragestellungen erörtert: Feststellung des Schadens und der Schadensursache, Restwertbestimmung und Ermittlung der Kosten für die Schadensbeseitigung. Versicherungsgutachten werden aber auch von Versicherungsnehmern beauftragt. In diesem Fall soll durch das Gutachten nachgewiesen werden, ob Erstattungsansprüche gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden können. Häufig soll auch eine unterschiedliche Auffassung der Schadenshöhe gegenüber dem Versicherer sachkundig dargelegt und aufgeschlüsselt werden.

GERICHTSGUTACHTEN

Ein Gerichtsgutachten wird im Regelfall von Gerichten oder Staatsanwaltschaften eingeholt. Das Gerichtsgutachten erfüllt hierbei besondere Anforderungen und wird von Sachverständigen in einer für die Auftraggeber verständlichen Form, schriftlich abgefasst. Ein Gerichtsgutachten kann sowohl in Zivil- als auch in Strafprozessen Verwendung finden. Der Sachverständige selbst hat hierbei einzig die fachlichen Aspekte zu bewerten oder eine Beurteilung über die streitige Sache abzugeben. Er hat zu keinem Zeitpunkt die Aufgabe den klärungsbedürftigen Sachverhalt rechtlich zu betrachten. Die rechtliche Bewertung obliegt einzig den Gerichten sowie den Verteidigern der streitenden Parteien.

LEISTUNGSFESTSTELLUNG

abgeschlossene Teile der Leistung erstrecken. Nach dem Wortlaut der Vorschrift ist der Zustand gemeinsam festzustellen, wenn Teile der Leistung durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden. Das Ergebnis der Zustandsfeststellung ist schriftlich niederzulegen. Die Zustandsfeststellung dient deshalb der Beweissicherung. Dadurch wird der Nachweis erbracht, dass die Leistung auch in solchen Bereichen ordnungsgemäß erbracht worden ist, bei denen diese Feststellung später nicht mehr einwandfrei möglich ist.

LEISTUNGSABGRENZUNG

Die Abnahme mit ihren rechtsgeschäftlichen Folgen ist abzugrenzen von anderen Formen einer Begehung bzw. Leistungsfeststellung. Diese „gemeinsamen Zusammenkünfte“ verfolgen eine andere Zweckbestimmung.

BAUBEGLEITUNG

Die gesetzliche Definition eines Bauleiters ist in § 45 LBO zu finden: „(1) Der Bauleiter hat darüber zu wachen, dass die Bauausführung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den Entwürfen des Entwurfsverfassers entspricht. Dahingehend begleite ich Sie bei Ihrem Hausbau oder sogar Großobjekt im Bereich der Versorgungstechnik (Heizung, Lüftung, Sanitär,Klima und MSR).

Wir erstellen explizite und nachvollziehbare Gutachten oder die sogenannte Leistungsfeststellung bzw. Leistungsabgrenzung, um Ihr weiteres Vorgehen rechtssicher weiter zu führen.

Sie benötigen eine individuelle Beratung?

Gerne beraten wir Sie unverbindlich zu unseren Gutachten der Haus- und Versorgungstechnik. Wir freuen uns über Ihre Anfrage.

PLP Gutachten & Sachverständige

Im Zuge der Gutachtenerstellung evaluiere ich als zert. DESAG Sachverständiger für Haus und Versorgungstechnik, einfache bis hin zu hoch komplexe Anlagen und bewerte Leistungungen von ausführenden Handwerkern im Bereich der Gewerke Heizung/Lüftung/Sanitär/Klima und MSR-Technik.
Durch meine langjährige Erfahrung als Fachplaner für Versorgungstechnik bin ich in der Lage ein explizites und nachvollziehbares Gutachten oder die sogenannte Leistungsfeststellung bzw. Leistungsabgrenzung zu erstellen um Ihr weiteres Vorgehen rechtssicher weiter zu führen.

Zu unserem Kundenstamm gehören

Gerichte, Versicherungen, Hausverwaltungungen, Immobiliengesellschaften, Bauunternehmen, Generalunternehmer und Private Auftraggeber.

Durch die Vernetzung der verschiedenen Gewerke im Bereich der Haustechnik (HLS und MSR) ist die Begutachtung,Bewertung und Beratung gewährleistet und erzielt somit hochwertige Ergebnisse.

Sie möchten mehr zu unseren Gutachten erfahren?